Krankheit und besondere Umstände können eine Änderung des Programms im Laufe des Jahres notwendig machen.
Deshalb:
Schauen Sie jede Woche in die Zeitungen oder rufen Sie die Wanderführerin oder den Wanderführer an, wenn Sie sicher zu unseren Wanderungen kommen möchten!
Die Teilnahme an Wanderungen, Radwanderungen
oder sonstigen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Für Unfälle auf Wander- oder Verkehrswegen kann keine Haftung seitens des Wanderführers, der Abteilung oder des SGV übernommen werden.
Anmeldungen
zu Veranstaltungen sind verbindlich. Bei Absagen sind entstandene Kosten der Abteilung zu erstatten.
Jeder Teilnehmer wird gebeten:
1. Den Anordnungen des Wanderführers nachzukommen, nicht zu weit
vor zu eilen oder zurück zu bleiben und dem Wanderführer mitzuteilen, wenn er die Wanderung abbrechen will,
2. sich wetterfest, zweckmäßig zu kleiden und geeignetes Schuhwerk zu tragen,
3. die Bestimmungen
über das Rauchen im Wald zu beachten,
4. mitgeführte Hunde anzuleinen. Der Hundehalter haftet für die von seinem Hund verursachten Schäden. Bei Mehrtageswanderungen sind Hunde unerwünscht.
5. Ein selbstverständliches
Gebot für jeden Wanderer: In der freien Landschaft oder am Rastplatz wird kein Abfall weggeworfen.
6. Beim Gehen außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen ohne Bürgersteig wird auf der linken Seite gegangen!
Sicherheitshalber einzeln hintereinander.
Versicherungsschutz ist gegeben.
Bei längeren Anfahrten werden Fahrgemeinschaften gebildet. Fahrkosten werden mit 0,10 € p. Person/ Km gerechnet und die Summe
auf alle Mitfahrer aufgeteilt Zusätzliche, kurzfristig angebotene Veranstaltungen werden in der Lokalpresse bekannt gemacht. Aus Gründen der Sicherheit behalten wir uns eine kurzfristige Absage oderÄnderung der
angebotenen Wanderung vor-
Bei allen Veranstaltungen der SGV-Abteilung HOMBURGER LAND sind Gäste jederzeit herzlich willkommen. Ein Unkostenbeitrag von 2,00 €/Gast wird erhoben, Ausnahme sind SGV/DWV Mitglieder.